Allgemeine Informationen zu anstehenden und abgeschlossenen Wahlen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt (Einwohnermeldeamt).

Europawahl am 09. Juni 2024

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger:

Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

Wenn Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger in Deutschland wohnen, können Sie entscheiden, ob Sie in ihrem Herkunfts-Mitgliedsstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen wollen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Entscheiden Sie sich für eine Wahlteilnahme in Deutschland, müssen Sie folgendes beachten:

Wahlberechtigt sind Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit einer Wohnung in Deutschland, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
  • weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Um in Deutschland wählen zu können, müssen Sie bei der Gemeindebehörde Ihres deutschen Wohnortes in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Wenn Sie bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wohnortes eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen. Falls Sie bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich mit Ihrer Gemeindebehörde in Verbindung setzen.

Alle anderen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger müssen bis spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnortes einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. (Bitte beachten Sie dabei die allgemeinen Öffnungszeiten bzw. die Postlaufzeiten.)

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Antragsformular und Merkblatt erhalten Sie bei Ihrer Gemeindebehörde oder im Internet unter:

https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU auch unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany