Frauenbeauftragte der Stadt Schlüchtern

Außer in der freien Wirtschaft, wo es keine gesetzlichen Regelungen gibt, arbeiten diese Frauenbeauftragten auf der Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG).

Die Gleichstellungsbeauftragte nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) für die Stadtverwaltung Schlüchtern wirkt mit:

  • bei Personal- und Organisationsangelegenheiten der Stadtverwaltung Schlüchtern wie Einstellungen / Stellenbesetzungen, Beförderungen / Höhergruppierungen, Elternzeit-/ Erziehungsurlaubsvertretungen
  • im Rahmen des Frauenförderplans der Stadt Schlüchtern beispielsweise bei Regelungen zur Arbeitszeit, Personalentwicklung, Gender Mainstreaming, Verwaltungsreform.

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Abschlussbericht: Unterrepräsentanz von Frauen in der Kommunalpolitik




Hilfe für Frauen

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich bundesweit zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen. Die Mitarbeiterinnen stehen hilfesuchenden Frauen vertraulich zur Seite und leiten sie bei Bedarf an die passenden Unterstützungsangebote vor Ort weiter.


Weitere Informationen

Hilfetelefon für Frauen

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BFZ Flyer - Hilfetelefon

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BFZ Flyer - Hilfetelefon (leichte Sprache)

Medizinische Hilfe und Versorgung nach einer Vergewaltigung

- ohne vorherige Anzeigeerstattung bei der Polizei

Diese besondere Form der Soforthilfe steht Ihnen zurzeit in folgenden Städten bzw. Regionen zur Verfügung. Die Versorgungsstruktur ist unterschiedlich und richtet sich nach den Gegebenheiten vor Ort. Um optimal behandelt zu werden, empfehlen wir Ihnen dringend, die Kontaktaufnahme so zu gestalten wie Sie für Ihren Wohnort beschrieben ist.

Aktuell finden Sie viele allgemeine Informationen insbesondere auf den Seiten: "Frankfurt am Main".

Weitere Informationen
Soforthilfe nach Vergewaltigung

Vertrauliche Geburt

Mit dem Modell der vertraulichen Geburt werden vor allem Frauen unterstützt, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten. Die vertrauliche Geburt ist ein medizinisch sicheres Angebot für Schwangere, die sich nicht offenbaren können. Vorgesehen ist dazu ein zweistufiges Verfahren: Auf der ersten Stufe bieten die Schwangerschafts- beratungsstellen umfassende Hilfen und Beratung zur Lösung des Konflikts an, der den Wunsch nach Vertraulichkeit bedingt hat. Erst wenn feststeht, dass sich die Frau trotz guter Hilfsangebote nicht offenbaren möchte, wird sie auf einer zweiten Stufe zur vertraulichen Geburt beraten. Mit dieser Regelung soll auch verhindert werden, dass verzweifelte Schwangere ihr Kind heimlich gebären und es möglicherweise sogar aussetzen oder töten. Die Website www.geburt-vertraulich.de informiert betroffene Frauen umfassend über die Hilfsangebote für Schwangere und bietet eine anonyme Online-Beratung.