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Informationen für Zuwanderer

Informationen für Zuwanderer

Momentan sind sehr viele Menschen vom Thema Zuwanderung betroffen. Auf diesem Teil der Seite möchten wir eine Orientierungshilfe geben, wo man zu bestimmten Fragen Informationen bekommt.


Einreise nach Deutschland

Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Ausländer aus anderen Herkunftsländern benötigen für die Einreise jedoch generell ein Visum. Auch wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie grundsätzlich ein Visum. Ausgenommen sind hiervon ebenfalls Bürger der Europäischen Union sowie Islands, Lichtensteins, Norwegens und der Schweiz.

Detaillierte Angaben zum Antragsverfahren erhalten sie in der Broschüre des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge"Willkommen in Deutschland - Informationen für Zuwanderer"

Migrationsberatungsstellen:

Deutsch lernen

Wenn Sie in Deutschland leben möchten, sollten Sie möglichst schnell Deutsch lernen. Das hilft Ihnen dabei, neue Menschen kennenzulernen, sich im Alltag zu verständigen und insbesondere, um Arbeit zu finden.

Integrationskurs bestehen aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. In der Regel umfasst der gesamte Kurs 660 Stunden (Inhalt):

  • Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben, wie zum Beispiel Einkaufen, Gesundheit, Arbeit und Beruf behandelt.
  • Im Orientierungskurs werden grundlegende Informationen rund um das Land Deutschland vermittelt.


Ein Integrationskurs (Anbieter) ist mit Kosten verbunden. Ausführliche Informationen und Anträge auf Kostenübernahme erhalten Sie beim BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge).

Ansprechpartner nach der Einreise nach Deutschland

Als Angehöriger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz haben Sie in Deutschland das Recht auf Freizügigkeit. Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) umfasst die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sowie Island, Lichtenstein und Norwegen.

Personen, die nicht zur Europäischen Union (EU), dem Europäischer Wirtschaftzsraum (EWR) und der Schweiz gehören, sind sogenannte Drittstaatsangehörige.

Sind Sie aus Ihrem Heimatland geflohen, weil Sie aus politischen, religiösen oder humanitären Gründen verfolgt wurden, gehören Sie zur Gruppe der Asylbewerber und Flüchtlinge.

Spätaussiedler sind deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten. Für sie muss vor der Einreise nach Deutschland vom Herkunftsland ein förmliches Aufnahmeverfahren beim Bundesverwaltungsamt durchgeführt werden.

Informationen zum Aufenthalt

Die Ausländerbehörde des Main-Kinzig-Kreises ist für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten zuständig.
Falls Sie kein Angehöriger eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sind und dauerhaft in Deutschland bleiben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis, den sogenannten Aufenthaltstitel.

Asylbewerber erhalten für die Dauer des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung. Wird über den Antrag positv entschieden, ist der Asylbewerber zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt und erhält eine Aufenthaltserlaubnis. Wird der Antrag jedoch abgelehnt, wird eine Duldung ausgestellt. Damit ist er zur Ausreise verpflichtet. Die Aufenthaltsgestattung und Duldung sind keine Aufenthaltstitel.

Einbürgerung

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, können Sie sich unter bestimmtenVorraussetzungen einbürgern lassen, das heißt die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen. Für die Einbürgerung ein Antrag notwendig.

Arbeit und Beruf

Welche Möglichkeiten Sie auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland haben, hängt davon ab, aus welchem Herkunftsland Sie einreisen. EU- Bürger haben einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang, das heißt sie brauchen keine Arbeitserlaubnis. Kommen Sie aus einem Land außerhalb der EU, gibt es spezielle Regelungen. 

Um Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden, anerkennen zu lassen, wurde das Anerkennungsgesetz (Wikipedia) eingeführt. Dies stellt sicher, dass die Gleichwertigkeit Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit dem entsprechenden deutschen Beruf geprüft wird.

Bei manchen Berufen ist es auch so, dass Sie dort ohne eine formelle Anerkennung der Berufsqualifikation direkt arbeiten können, wenn Sie eine Stelle gefunden haben.
Ob Sie eine Anerkennung Ihrer Qualifizierung benötigen, erfahren Sie auf hier (Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen). Dort erhalten Sie auch Informationen dazu, welche Stellen für den Beruf zuständig sind oder wo Sie eine weitergehende Beratung erhalten können. Für das Anerkennungsverfahren ist ein Antrag notwendig und Sie benötigen meistens beglaubigte Kopien der Zeugnisse und eine Übersetzung. Vor Ort beraten und unterstützen Sie die Migrationsberatungsstellen.

Formulare

Die Fomulare, welche mit dem Aufenthalt zu tun haben erhält man beim Main-Kinzig-Kreis in der Rubrik Online-Service / Formularservice.

Ausländerwesen, z.B.

Formulare zum Thema Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II) erhält man direkt beim Kommunalen Center für Arbeit - Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises.