Wer mindestens seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und die weiteren unten beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Einbürgerung.
Die Erklärung zum Kirchenaustritt, auch bekannt als Austritt aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, ist in Hessen bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde abzugeben.
Das deutsche Namensrecht ist nicht zusammenhängend als einheitliches Rechtsgebiet beschrieben. Im BGB und in den Vorschriften des Familienrechts wird der Name in Verbindung mit der Geburt, Eheschließung und Eheauflösung oder etwa einer Adoption festgelegt.