Rathaus & Politik

Dienstleistung

Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

Wenn Sie Ihren Pass oder  Personalausweis verloren haben, müssen Sie den Verlust sowie gegebenenfalls das Wiederauffinden bei der Personalausweisbehörde melden. Zusätzlich dazu müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.

Diese Dienstleistung ist Online möglich. Hier können Sie den Verlust eines Passes oder Personalausweises anzeigen.

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines neuen Dokuments immer in Präsenz bei der Meldebehörde erfolgen muss. Bitte vereinbaren Sie einen Termin

Gebühren:
Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren von 22,80€ bis 24 Jahren bzw. 37€ ab 24 Jahren an.

Erforderliche Unterlagen:

  • Verlustanzeige
  • Personalausweis bei Verlust des Passes
  • ein aktuelles biometrisches Passbild,
  • ggfs. Geburts-/Eheurkunde, Zustimmungserklärung der Eltern (unter 16 Jahren)

Informationen

Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Gebühren:
Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren von 22,80€ bis 24 Jahren bzw. 37€ ab 24 Jahren an.

Erforderliche Unterlagen:

  • Verlustanzeige
  • Personalausweis bei Verlust des Passes
  • ein aktuelles biometrisches Passbild,
  • ggfs. Geburts-/Eheurkunde, Zustimmungserklärung der Eltern (unter 16 Jahren)

Rechtsgrundlagen:

Ansprechpartner

Blum, Ingo
+49 6661 85-356
Goeres, Alexander
+49 6661 85-115
Seibert, Rebecca
+49 6661 85-354
Arndt, Christina
+49 6661 85-224