Wenn Sie Ihren Pass oder Personalausweis verloren haben, müssen Sie den Verlust sowie gegebenenfalls das Wiederauffinden bei der Personalausweisbehörde melden. Zusätzlich dazu müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.
Diese Dienstleistung ist Online möglich. Hier können Sie den Verlust eines Passes oder Personalausweises anzeigen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines neuen Dokuments immer in Präsenz bei der Meldebehörde erfolgen muss. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Gebühren:
Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren von 22,80€ bis 24 Jahren bzw. 37€ ab 24 Jahren an.
Erforderliche Unterlagen:
Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Gebühren:
Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren von 22,80€ bis 24 Jahren bzw. 37€ ab 24 Jahren an.
Erforderliche Unterlagen:
Rechtsgrundlagen: