Wenn Sie mit Ihren Kindern ins Ausland reisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument beantragen, wie beispielsweise einen Reisepass oder einen Personalausweis. Der Kinderreisepass wurde zum 1.1.2024 abgeschafft und durch den regulären Reisepass auch für Kinder ersetzt.
Diese Dienstleistung bieten wir im Moment nur in Präsenz an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Über unseren Online-Service können sie Daten zur Antragsvorbereitung an die zuständige Pass- und Personalausweisbehörde bereits elektronisch übermitteln.
Folgende Arten von Dokumenten sind möglich:
1. Deutscher Reisepass (gültig für 6 Jahre)
Kosten: 37,50 Euro
2. Vorläufiger Reisepass (gültig für maximal 1 Jahr)
Kosten: 26,00 Euro
3. Personalausweis (gültig für 6 Jahre)
Kosten: 22,80 Euro
4. Vorläufiger Personalausweis (gültig für maximal 3 Monate)
Kosten: 10,00 Euro
Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Reisepasses beträgt in der Regel 6 Wochen, bis er abgeholt werden kann. Wenn Sie das Dokument früher benötigen, besprechen Sie dies bitte mit Ihrem Sachbearbeiter.
Vorläufige Dokumente können sofort bei der Pass- und Personalausweisbehörde ausgestellt werden, sind jedoch nicht für alle Reiseziele gültig.
Zuständigkeit:
Zuständige Stelle für die Ausstellung des Reisepasses ist die Passbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) Ihres Wohnortes.
Voraussetzungen Reisepass:
Erforderliche Unterlagen:
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Rechtsgrundlagen: