Wer mindestens seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und die weiteren unten beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Einbürgerung.
Für die Beantragung einer Einbürgerung steht Ihnen ab sofort ein landesweit einheitliches Online-Formular zur Verfügung. Dieses Formular wurde gemeinsam für alle hessischen Kommunen entwickelt und erleichtert den ersten Schritt auf dem Weg zur Einbürgerung.
Bitte beachten Sie:
Es handelt sich hierbei nicht um einen Online-Antrag, sondern um ein Formular, mit dem die relevanten Daten und Unterlagen digital an die Verwaltung übermittelt werden können. Die eigentliche Antragstellung erfolgt – wie bisher – ausschließlich persönlich vor Ort.
Auch wenn das Online-Formular die Bearbeitung beschleunigt, bleibt der persönliche Kontakt unverzichtbar. Für die endgültige Antragstellung ist weiterhin vorgesehen:
Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrag einzureichen:
Die Dokumente sind hier im Original vorzulegen und werden dem Einbürgerungsbewerber, der Einbürgerungsbewerberin, wieder ausgehändigt.
Bitte die Vordrucke mit einem schwarz schreibenden Stift ausfüllen.
Bitte noch nicht unterschreiben und noch kein Datum eintragen, dies geschieht dann bei Abgabe des Einbürgerungsantrages.
Wenn alle Vordrucke komplett ausgefüllt sind und alle Dokumente beigefügt sind, bitte vorab telefonisch einen Termin für die Abgabe des Antrages unter 06661-85122 oder der 85123 vereinbaren.