Rathaus & Politik

Dienstleistung

Anmeldung einer Hauptwohnung

Ab sofort können Sie Ihren Wohnsitz bei uns online anmelden oder ummelden – ganz bequem von zu Hause aus.
Natürlich ist die Anmeldung auch weiterhin in Präsenz im Rathaus möglich. Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin.

Die elektronische Wohnsitzanmeldung gilt für die Anmeldung oder Ummeldung einer Hauptwohnung bzw. alleinigen Wohnung. Ein Zweitwohnsitz ist hiervon nicht erfasst.

Wer kann die eWA nutzen?

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt
  • Sie sind deutscher Staatsangehöriger oder EU-Bürger
  • Sie besitzen einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion

So funktioniert’s (online)

  1. Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum offiziellen Portal: www.wohnsitzanmeldung.gov.de
  2. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Vorgang geführt.
  3. Sie überprüfen Ihre Daten, geben Ihre neue Adresse ein und laden die Wohnungsgeberbestätigung hoch.
  4. Nach Abschluss erhalten wir als Einwohnermeldeamt automatisch eine Mitteilung in unserem System.

Was passiert danach?

  • Alles passt?
    Wir bestätigen die Anmeldung. Sie müssen anschließend einmal in der AusweisApp die neue Adresse auf Ihrem Ausweischip übernehmen.
    Kurz darauf erhälten Sie von der Bundesdruckerei ein Adressetikett mit Ihrer neuen Anschrift per Post.
  • Es fehlen Daten oder Unterlagen?
    In diesem Fall nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf und fordern die fehlenden Angaben nach. Gegebenenfalls bitten wir Sie, persönlich im Rathaus vorzusprechen.

 

Anmeldung im Rathaus (vor Ort)

Falls Sie die Anmeldung lieber persönlich erledigen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei uns im Rathaus.

Benötigte Unterlagen:

  • Alle gültigen Ausweisdokumente
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. Geburts- oder Eheurkunde

Informationen

Sie müssen sich nicht bei der Gemeinde oder Stadt, in welcher Sie vorher gelebt haben, abmelden. Dieser Prozess funktioniert automatisch im Hintergrund. Wenn eine Ihrer Nebenwohnungen zur Hauptwohnung wird, müssen Sie diese Änderung der entsprechenden Gemeinde mitteilen. 

Ein Statuswechsel der Wohnung kann gleichzeitig für die gesamte Familie durchgeführt werden. Dies betrifft auch Ehepartner, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner oder minderjährige Kinder sowie Kinder des mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen für dieselben Wohnungen gemeldet sind, die in den Statuswechsel einbezogen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Eingabe Ihrer Daten über das Internet die Bearbeitung des Statuswechsels Ihrer Wohnung im Einwohnermeldeamt erleichtert und Ihnen dadurch Wartezeit erspart. Gemäß der aktuellen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten jedoch noch einmal persönlich mit einer Unterschrift in der Meldebehörde bestätigen. Bringen Sie dazu bitte die Personalausweise aller beteiligten Familienmitglieder mit.

Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder Stadt der alleinigen Wohnung oder in der sich die Nebenwohnung befindet.

Voraussetzungen:
Bezug einer alleinigen Wohnung oder Änderung des Wohnungsstatus.

Gebühren:
Es fallen keine Gebühren an.

Fristen:
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei Stadt oder Gemeinde anmelden bzw. die Änderung des Wohnungsstatus anzeigen.

Hinweise (Besonderheiten):
Bei Personen unter 16 Jahren müssen diejenigen, bei denen sie einziehen, darauf achten, dass sie angemeldet werden.

Rechtsgrundlagen:

Ansprechpartner

Hönig, Franziska
+49 6661 85-356
Bös, Kathrin
+49 6661 85-224
Seibert, Rebecca
+49 6661 85-354
Arndt, Christina
+49 06661 85-355