Ortsgerichtsschöffe/Ortsgerichtsschöffin gesucht
Die Stadt Schlüchtern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen neuen ehrenamtlichen Ortsgerichtsschöffen bzw. eine neue ehrenamtliche Ortsgerichtsschöffin. Engagierte Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt haben, sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben.
Ortsgerichtsschöffinnen und -schöffen gehören dem Ortsgericht an – einer Hilfsbehörde der Justiz. Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem:
- die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher und privater Urkunden
- die Sicherung von Nachlässen und die Aufstellung von Nachlassinventaren
- die Erteilung von Sterbefallanzeigen
- die Schätzung von Grundstücken und beweglichen Sachen sowie
- die Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen
Ortsgerichtsschöffinnen und -schöffen sind Ehrenbeamte. Sie werden auf Vorschlag der Gemeinde vom Direktor des Amtsgerichts für die Dauer von zehn Jahren ernannt.
Wer kann das Amt übernehmen?
Voraussetzung für die Ernennung ist, dass die Person in Schlüchtern wohnt, Lebenserfahrung besitzt, unbescholten ist und allgemeines Vertrauen genießt. Nicht zugelassen sind Personen, die geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgen oder als Rechtsanwältin, Rechtsanwalt bzw. Notarin oder Notar tätig sind.
Interessierte Bürger*innen, die sich zur Wahl als Ortsgerichtsschöffe bzw. als Ortsgerichtsschöffin für das Ortsgericht Schlüchtern zur Verfügung stellen wollen, werden gebeten, ihre Bewerbung schriftlich unter Angabe ihres Familien-, Geburts- und Vornamens, Geburtsdatums, Geburtsorts und Berufs sowie ihrer Adresse beim
Magistrat der Stadt Schlüchtern
Ordnungsamt
Krämerstraße 2
36381 Schlüchtern
einzureichen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt unter der Telefonnummer 06661-85120 oder per E-Mail an ordnungsamt@schluechtern.de gerne zur Verfügung.

