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Hundekot gehört in den Restmüll




Aufgrund einer ansteigenden Zahl von Beschwerden aus der Bevölkerung weist die Stadtverwaltung eindringlich darauf hin, dass die Entsorgung von Hundekotbeuteln in Straßengullis strikt verboten ist. In den vergangenen Wochen haben sich die Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern gehäuft, die über verstopfte Gullys, unangenehme Gerüche und sichtbare Plastiktüten in den Straßeneinläufen klagen.

Viele Hundebesitzer nutzen die Schlitze der Straßengullis offenbar als vermeintlich bequeme Entsorgungsstation. Die Verwaltung stellt hierzu klar: Gullis sind keine Mülleimer. Sie dienen ausschließlich dazu, Regenwasser abzuleiten.

Die Plastikbeutel lösen sich im Wasser nicht auf. Sie verfangen sich in den Leitungen, führen zu massiven Verstopfungen und können bei starkem Regen zu Rückstaus und Überflutungen auf den Straßen führen.

Die Beseitigung der Blockaden in den Abwasseranlagen ist extrem aufwändig und muss per Hand oder mit Spezialgeräten durchgeführt werden. Diese vermeidbaren Kosten tragen letztlich alle Steuerzahler über die Abwassergebühren.

Die Verwaltung appelliert daher an das Verantwortungsbewusstsein aller Hundehalterinnen und Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere korrekt zu entsorgen und bittet alle Hundehalter im Interesse der Nachbarschaft und einer sauberen Umwelt darum, die Kotbeutel ausschließlich in den eigenen Restmülltonnen oder den öffentlichen Abfalleimern zu entsorgen.