Wohnungshygiene

Bei Hinweisen auf hygienische Missstände in einer Wohnung, durch Anhäufung verdorbener Lebensmittel, Essensresten oder Exkrementen ist die Wohnung aufgrund der Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes zu überprüfen. Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Durch verdorbene organische Abfälle können sich Schädlinge entwickeln, die Krankheitserreger auf Menschen übertragen können. Kakerlaken, bzw. Schaben sind Gesundheitsschädlinge können Krankheiten wie Tuberkulose, Kinderlähmung oder auch Salmonellen übertragen. Beliebte Aufenthaltsorte dieser Tiere sind Geräteverkleidungen in der Küche oder die Bereiche hinter Backöfen, Kochherden oder Kühlschränken. Sie verstecken sich tagsüber und werden nachts aktiv. Sobald in einer Wohnung Kakerlaken festgestellt werden ist ein sachkundiger Schädlingsbekämpfer mit deren Bekämpfung zu beauftragen.