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Ämter

Ortsgericht Schlüchtern

Der Name Ortsgericht ist missverständlich. Das Ortsgericht übt keine richterliche Tätigkeiten aus. Für Streitschlichtungen ist nicht das Ortsgericht, sondern das Schiedsamt zuständig,

Im Bereich der Stadt Schlüchtern gibt es ein Ortsgericht mit fünf Mitgliedern, das für alle Einwohner als Hilfsorgan des Amtsgerichts Gelnhausen ein kostensparender Partner für persönliche Angelegenheiten ist. Die Ortsgerichtsmitglieder sind auf Vorschlag der Stadt Schlüchtern von dem Direktor des Amtsgerichts Gelnhausen ernannte Ehrenbeamte.

Wesentliche Aufgaben/Dienstleistungen

Beglaubigungen  

Unterschriften und Kopien von Originalunterlagen werden beglaubigt, wenn die Person, die die Unterschrift vor dem Ortsgericht geleistet hat, oder das Originalschriftstück vorgelegt hat, im Bereich der Stadt Schlüchtern ihren Wohnsitz oder ständigen Arbeitsplatz hat.

Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist die Vorlage eines Personalausweises bzw. Reisepasses erforderlich. Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt 7,50 €, für die Beglaubigung einer Kopie 4,00 €.

Schätzungen  

Auf Antrag eines Beteiligten schätzt das Ortsgericht im Bereich der Stadt Schlüchtern liegende Grundstücke und Gebäude, bewegliche Sachen und Grundstücksnutzungen.

Hierzu ist eine Begehung des gesamten Objektes durch drei Ortsgerichtsmitglieder gesetzlich gefordert, danach wird zeitnah die Wertermittlung durchgeführt und die Schätzurkunde erstellt.

Die Kosten einer Schätzung sind in der Gebührenordnung für Ortsgerichte festgelegt. Sie betragen z.B. bei einem Schätzwert von 300.000 € ca. 300 €. 

Sprechstunden im

Kultur- und Begegnungszentrum KUBE
Raum „Johann Joachim Weitzel“ im 1. Stock /Ebene  +1 (Aufzug ist vorhanden)
Lotichiusstraße 38, 36381 Schlüchtern
Donnerstag  9.00 – 12.00 Uhr

Telefon
06661/85-484 (donnerstags während der Sprechstunde)

E-Mail:
ortsgericht@schluechtern.de

Mitarbeiter