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Neues Abfallsystem ab 2027

FAQ – Neues Abfallsystem ab 2027

Häufig gestellte Fragen zur künftigen Abfallsammlung in Schlüchtern

Zum 1. Januar 2027 wird das Abfallsystem in Schlüchtern neu ausgerichtet.

Gemeinsam mit acht weiteren Kommunen aus dem Main-Kinzig-Kreis und dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Main-Kinzig-Kreises geht die Stadt Schlüchtern dabei neue Wege in der Abfallentsorgung.

Damit verbunden sind insbesondere Änderungen bei den Behältergrößen und den Leerungsrhythmen.

Die nachfolgenden Fragen und Antworten geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und Hintergründe.

Die wesentlichen Änderungen betreffen die verfügbaren Behältergrößen und die Leerungsrhythmen. Die folgende Übersicht stellt die bisherigen und die ab 2027 vorgesehenen Regelungen gegenüber:

Abfallart Bisherige Behältergrößen (in Liter) / Leerungsintervall Behältergrößen ab 2027 (in Liter) / Leerungsintervall
Restabfall 50/60 , 80 , 120 , 240 , 770 , 1100 (Leerung: alle 3 Wochen bzw. 1.100 Ltr. zus. 7-/14-tägig) 80 , 120 , 240 , 1100 (Leerung: alle 4 Wochen, bei 1.100 Ltr. zusätzl. wahlweise 7- und 14- tägig)
Bioabfall 120, 1100 (Leerung: Juni – Sept. = wöchentliche Leerung / Okt.- Mai= alle 2 Wochen) 120 , 240 (Leerung: ganzjährig = alle 2 Wochen)
Altpapier 240, 1100 (Leerung: alle 4 Wochen) 240 , 1100 (Leerung (unverändert): alle 4 Wochen)

Damit entfallen ab 2027 einige der bislang angebotenen Behältergrößen. Die kleinste reguläre Restabfalltonne wird künftig 80 Liter, die kleinste Bioabfalltonne 120 Liter und die kleinste Altpapiertonne 240 Liter umfassen.

Der derzeitige Vertrag über die Abfallsammlung endet zum 31. Dezember 2026. Für die Zeit ab 2027 wurden die Entsorgungsleistungen daher neu ausgeschrieben.

Die Stadt Schlüchtern hat sich gemeinsam mit weiteren Kommunen im Main-Kinzig-Kreis für eine interkommunale Zusammenarbeit bei der Abfallsammlung entschieden. Hintergrund sind insbesondere die veränderten Bedingungen auf dem Entsorgungsmarkt. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Anbieter zurückgegangen, während gleichzeitig die Kosten für Entsorgungsleistungen deutlich gestiegen sind.

Durch die gemeinsame Ausschreibung werden die Entsorgungsleistungen mehrerer Kommunen gebündelt. Damit dies funktioniert, müssen die bislang unterschiedlichen Abfallsysteme in wesentlichen Bereichen aufeinander abgestimmt werden. Das betrifft insbesondere Behältergrößen, Leerungsrhythmen und weitere Abläufe der Abfallsammlung.

Für Schlüchtern bedeutet diese Vereinheitlichung, dass einige bisherige Regelungen nicht unverändert fortgeführt werden können. Ziel der gemeinsamen Vorgehensweise ist es, künftig eine zuverlässige und leistungsfähige Abfallentsorgung sicherzustellen und den zu erwartenden Kostenanstieg möglichst zu begrenzen.

Die grundlegenden Entscheidungen zur Teilnahme an der interkommunalen Zusammenarbeit und zur damit verbundenen Anpassung des Abfallsystems wurden von den zuständigen städtischen Gremien getroffen.

Die Behältergrößen werden im Rahmen des neuen Systems vereinheitlicht. Für Restabfall ist künftig die 80-Liter-Tonne die kleinste reguläre Behältergröße, für Bioabfall die 120-Liter-Tonne.

Die Umstellung bedeutet jedoch nicht, dass Haushalte künftig mehr Abfall produzieren oder ihre Behälter vollständig füllen müssen. Das größere Behältervolumen schafft zunächst lediglich zusätzliche Aufnahmekapazität.

Auch lässt sich aus einer größeren Tonne allein nicht auf die spätere Höhe der Abfallgebühr schließen. Behältergröße und konkrete Gebührenhöhe sind getrennt voneinander zu betrachten.

Nein. Die bisherigen 50-/60-Liter-Behälter gehören nicht mehr zu den vorgesehenen Behältergrößen des neuen Systems.

Eine dauerhafte individuelle Beibehaltung dieser Größen würde der angestrebten Vereinheitlichung des Behältersystems entgegenstehen.

Für Restabfall ist künftig die 80-Liter-Tonne, für Bioabfall die 120-Liter-Tonne die jeweils kleinste reguläre Behältergröße.

Nein. Ab 2027 ist für die Biotonne ganzjährig ein zweiwöchentlicher Leerungsrhythmus vorgesehen. Die bisherige wöchentliche Leerung in den Monaten Juni bis September entfällt.

Uns ist bewusst, dass gerade diese Änderung mit Blick auf die Sommermonate bei einigen Bürgerinnen und Bürgern Fragen hervorruft. Die Beibehaltung der wöchentlichen Sommerleerung wurde im Vorfeld geprüft. Im gemeinsam abgestimmten System konnte eine entsprechende Sonderregelung jedoch nicht umgesetzt werden.

Für Schlüchtern gilt daher künftig ebenfalls der einheitliche zweiwöchentliche Rhythmus.

Für Restabfall ist künftig grundsätzlich eine Leerung im Vier-Wochen-Rhythmus vorgesehen.

Gleichzeitig stehen mit 80, 120 und 240 Litern unterschiedliche Behältergrößen zur Verfügung, sodass das benötigte Behältervolumen an die jeweiligen Verhältnisse des Grundstücks angepasst werden kann.

Die 1.100 Ltr.-Behälter werden alternativ zur 4-wöchentlichen Abfuhr in einem wählbaren 7- bzw. 14-tätigen Rhythmus abgefahren.

Die neuen Behältergrößen und Leerungsrhythmen sind Bestandteil des aufeinander abgestimmten Gesamtsystems ab 2027.

Ja. Restmüllsäcke und Windelsäcke (70 Liter) werden weiterhin im Rathaus erhältlich sein und können bei zusätzlichem Restabfall genutzt werden.

Nein. Biosäcke (70 Liter) werden nicht mehr erhältlich sein. Mögliche Mehrmengen können durch die Anmeldung zusätzlicher Biomüllgefäße (120 Ltr./240 Ltr.) abgedeckt werden.

Nein. Ab 2027 ist die Entsorgung von Beistellmengen neben den Altpapierbehältern (wie seither) nicht mehr vorgesehen. Es werden ausschließlich die Altpapierbehälter geleert.

Zusätzlich neben den Behältern bereitgestellte Mengen, wie beispielsweise Kartonagen, verbleiben am Grundstück.

Nein. Allein aus der Größe eines Abfallbehälters kann nicht abgeleitet werden, wie hoch die künftige Abfallgebühr sein wird.

Die konkrete Gebührenstruktur für 2027 steht derzeit noch nicht fest. Für eine belastbare Kalkulation müssen zunächst die tatsächlichen Kosten der künftigen Entsorgungsleistungen bekannt sein.

Eine größere Tonne bedeutet daher nicht automatisch, dass ein Haushalt allein aufgrund des größeren Behältervolumens entsprechend höhere Gebühren zahlen wird.

Die konkreten Gebühren können derzeit noch nicht genannt werden.

Das Vergabeverfahren für die künftigen Entsorgungsleistungen ist noch nicht abgeschlossen. Erst wenn die daraus resultierenden Kosten feststehen, kann die Gebührenkalkulation für das Jahr 2027 vorgenommen werden.

Anschließend werden die erforderlichen Entscheidungen durch die zuständigen städtischen Gremien getroffen. Sobald die Gebühren verbindlich feststehen, wird die Stadt hierüber rechtzeitig informieren.

Bei der aktuellen Behälterabfrage geht es in erster Linie darum, den tatsächlichen Behälterbedarf für das jeweilige Grundstück zu ermitteln. Entscheidend ist daher zunächst, welches Behältervolumen benötigt wird, um die anfallenden Abfallmengen bis zur nächsten Leerung aufzunehmen.

Die Stadt Schlüchtern benötigt diese Angaben frühzeitig, um die Systemumstellung zum 1. Januar 2027 vorzubereiten und die erforderlichen Behältermengen entsprechend planen zu können.

Die Auswahl sollte sich daher am tatsächlichen Bedarf des Haushalts bzw. Grundstücks orientieren und nicht an der derzeit noch nicht feststehenden Gebührenhöhe.

Sollte sich nach der Umstellung zeigen, dass die gewählte Behältergröße dauerhaft nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht, wird grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, den Behälterbestand nachträglich anzupassen.

Voraussetzung ist, dass je gemeldeter Person ein Mindestvolumen (Ltr.) vorgehalten werden muss, was ggf. die Anmeldung der o.g. Mindestgröße von 80 Ltr. ausschließt.

Ja. Die jetzt erfolgte Behälterabfrage bedeutet nicht, dass die gewählte Behältergröße dauerhaft unveränderbar ist. (Mindestvolumen je Bewohner beachten)

Auch nach der Systemumstellung wird grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, den Behälterbestand bei verändertem Bedarf anzupassen. Gerade unmittelbar zum Jahreswechsel steht jedoch zunächst die vollständige Umstellung und Verteilung der neuen Behälter im Vordergrund.

Über das konkrete Verfahren für spätere Behälteränderungen wird die Stadt gesondert informieren.

Im Zuge der Systemumstellung wird der bisherige Behälterbestand durch die für das neue System vorgesehenen Behälter ersetzt.

Die organisatorischen Einzelheiten zum Austausch – insbesondere wann und auf welche Weise die bisherigen Behälter eingezogen und die neuen Behälter ausgegeben werden – werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Die z.Zt. in Ihrem Eigentum stehenden Restmüllgefäße ab einer Größe von 80 Ltr. oder mehr können zurückgegeben oder von Ihnen privat genutzt werden. Alternativ werden diese bei Rückgabe fachgerecht entsorgt.

Bitte beachten Sie hierzu die weiteren Informationen der Stadt Schlüchtern.

Für das neue Behältersystem ist eine elektronische Identifikation der Behälter vorgesehen. Dadurch kann ein Behälter eindeutig einem Grundstück zugeordnet und seine Leerung erfasst werden.

Ein solches Ident-System verbessert insbesondere die Verwaltung und Nachvollziehbarkeit des Behälterbestandes und der tatsächlich erfolgten Leerungen.

Ob die erfassten Leerungsdaten später konkret bei der Ausgestaltung der Gebührenstruktur berücksichtigt werden, steht derzeit noch nicht abschließend fest.

Für Sperrmüll ist künftig vorheriger Anmeldung notwendig. Die zulässige Menge je Abholung wird auf pauschal 3 m³ erhöht. Das bisherige Straßensammlungssystem entfällt. Die wählbaren Termine werden im Rahmen der Abfalltermine 2027 bekannt geben.

Grünschnitt wird auch künftig im Rahmen einer Straßensammlung abgeholt.

Die konkreten Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Stadt Schlüchtern verfügte bislang in einzelnen Bereichen über ein vergleichsweise umfangreiches und individuell ausgestaltetes Abfallsystem.

Eine gemeinsame Ausschreibung kann ihre Vorteile jedoch nur dann entfalten, wenn nicht für jede beteiligte Kommune völlig unterschiedliche Behältergrößen, Abfuhrrhythmen und Sonderleistungen vorgehalten werden müssen.

Die Vereinheitlichung bringt deshalb zwangsläufig Veränderungen gegenüber dem bisherigen System mit sich. Ziel ist es, die Abfallentsorgung auch unter veränderten Marktbedingungen dauerhaft zuverlässig, leistungsfähig und möglichst wirtschaftlich zu organisieren.

Das neue Abfallsystem soll zum 1. Januar 2027 starten.

Bis dahin sind noch verschiedene organisatorische Schritte erforderlich. Hierzu gehört insbesondere der Abschluss des laufenden Vergabeverfahrens, die Vorbereitung des Behälterwechsels sowie die abschließende Ausgestaltung und Beschlussfassung der Gebührenregelungen.

Die Stadt Schlüchtern wird über die weiteren Schritte der Systemumstellung fortlaufend informieren.

Insbesondere zu den Abfallgebühren, dem Behältertausch, den konkreten Abfuhrterminen sowie weiteren organisatorischen Einzelheiten werden Informationen veröffentlicht, sobald diese verbindlich feststehen.