
Die Stadt Schlüchtern bietet Bürgerinnen und Bürgern über den Onlinedienst ONLINE|Meldewesen die Möglichkeit, verschiedene Dienstleistungen der Meldebehörde elektronisch in Anspruch zu nehmen.
Hierzu können – abhängig von der jeweils ausgewählten Dienstleistung – beispielsweise An-, Ab- und Ummeldungen, Meldebescheinigungen, Übermittlungssperren, Selbstauskünfte oder weitere Leistungen aus dem Bereich des Meldewesens elektronisch beantragt oder durchgeführt werden.
Für die technische Bereitstellung und Abwicklung des Onlinedienstes setzt die Stadt Schlüchtern Leistungen der ekom21 – KGRZ Hessen ein. Hierzu gehören insbesondere die technische Infrastruktur von ONLINE|Meldewesen sowie, soweit für den jeweiligen Verwaltungsprozess erforderlich, die Digitalisierungsplattform civento und angebundene Fachverfahren.
Die Stadt Schlüchtern bleibt auch bei Nutzung dieser technischen Dienstleistungen Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:
Magistrat der Stadt Schlüchtern
Krämerstraße 2
36381 Schlüchtern
Telefon: +49 6661 85-0
E-Mail: stadtverwaltung@schluechtern.de
Bei Fragen zum Datenschutz oder zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Schlüchtern wenden:
Datenschutzbeauftragter der Stadt Schlüchtern
DEBIT Computer Service GmbH
Seestraße 11
63571 Gelnhausen
Telefon: +49 6051 91675-0
E-Mail: datenschutz@schluechtern.de
Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um die von Ihnen ausgewählte Verwaltungsleistung im Bereich des Meldewesens elektronisch bereitzustellen, Ihren Antrag entgegenzunehmen, Ihre Angaben zu prüfen und den jeweiligen Verwaltungsvorgang durch die zuständige Meldebehörde bearbeiten zu können.
Je nach ausgewähltem Onlinedienst umfasst dies insbesondere:
Die Daten werden ausschließlich für die Durchführung der jeweiligen Verwaltungsleistung und die damit verbundenen gesetzlichen Aufgaben der Meldebehörde verarbeitet.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von ONLINE|Meldewesen erfolgt grundsätzlich auf Grundlage von
Art. 6 Abs. 1 Buchst. e sowie Art. 6 Abs. 2 und 3 DSGVO
zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt bzw. in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.
Die konkreten Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörde ergeben sich insbesondere aus dem Bundesmeldegesetz (BMG).
Je nach in Anspruch genommener Verwaltungsleistung können insbesondere die §§ 2 und 3 sowie die §§ 10 und 17 bis 25 BMG und weitere einschlägige Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes zur Anwendung kommen.
Hierzu zählen beispielsweise:
Soweit für einzelne Dienstleistungen weitere spezialgesetzliche Rechtsgrundlagen gelten, erfolgt die Verarbeitung zusätzlich auf Grundlage dieser Vorschriften.
Eine Einwilligung ist für die Verarbeitung der zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Meldebehörde erforderlichen Daten grundsätzlich nicht erforderlich.
Welche Daten verarbeitet werden, richtet sich nach der von Ihnen gewählten Verwaltungsleistung.
Dabei können insbesondere folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden:
Hierzu können insbesondere gehören:
Hierzu können insbesondere gehören:
Soweit diese für die jeweilige Meldeleistung erforderlich sind, können auch Angaben verarbeitet werden zu:
Soweit dies für den jeweiligen Vorgang erforderlich ist, können insbesondere Angaben zu Personalausweisen, Reisepässen, eID-Karten oder anderen zulässigen Identitätsnachweisen verarbeitet werden.
Sofern Sie diese angeben oder sie für die Durchführung des Vorgangs erforderlich sind, können insbesondere verarbeitet werden:
Verarbeitet werden außerdem die Informationen, die im Zusammenhang mit dem von Ihnen gewählten Onlinedienst entstehen, beispielsweise:
Bei einzelnen Leistungen kann eine sichere elektronische Identifizierung erforderlich sein.
Hierfür können beispielsweise die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bzw. andere gesetzlich zugelassene elektronische Identifizierungsmittel eingesetzt werden.
In diesem Zusammenhang werden nur die Daten verarbeitet oder übermittelt, die für die jeweilige Identifizierung und Verwaltungsleistung erforderlich sind.
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich direkt bei Ihnen erhoben.
Darüber hinaus können – soweit gesetzlich vorgesehen – bereits vorhandene Daten aus dem Melderegister oder von anderen zuständigen Meldebehörden abgerufen bzw. übernommen werden.
Bei einer elektronischen Anmeldung können beispielsweise bereits bei der bisherigen Meldebehörde gespeicherte Meldedaten elektronisch angefordert und für die Anmeldung bei der neuen Meldebehörde bereitgestellt werden.
Die Verarbeitung und Übermittlung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Die Stadt Schlüchtern nutzt für die technische Bereitstellung und Durchführung von ONLINE|Meldewesen Dienstleistungen der
ekom21 – KGRZ Hessen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Carlo-Mierendorff-Straße 11
35398 Gießen
Die ekom21 stellt insbesondere die technische Infrastruktur für die von der Stadt eingesetzten Onlinedienste und Fachanwendungen zur Verfügung.
Soweit die ekom21 dabei personenbezogene Daten für die Stadt Schlüchtern verarbeitet, erfolgt dies im Auftrag und nach Weisung der Stadt Schlüchtern auf Grundlage von Art. 28 DSGVO.
Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Durchführung der jeweiligen Verwaltungsleistung verbleibt bei der Stadt Schlüchtern.
Die Stadt Schlüchtern hat mit der ekom21 die erforderlichen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung getroffen. Für die eingesetzten Verfahren bestehen entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
Soweit die ekom21 weitere Unterauftragnehmer einsetzt, erfolgt deren Einbindung entsprechend den Anforderungen des Art. 28 DSGVO.
Innerhalb der Stadt Schlüchtern erhalten nur diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Bearbeitung der jeweiligen Verwaltungsleistung benötigen.
Darüber hinaus können Daten – soweit dies gesetzlich erforderlich oder zulässig ist – insbesondere übermittelt werden an:
Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht oder Sie im konkreten Einzelfall ausdrücklich eingewilligt haben.
Soweit eine über ONLINE|Meldewesen angebotene Verwaltungsleistung gebührenpflichtig ist und eine elektronische Bezahlung angeboten wird, können für die Zahlungsabwicklung zusätzliche Daten verarbeitet werden.
Hierzu gehören insbesondere:
Sofern hierfür ein externer Zahlungsdienst eingesetzt wird, werden die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten an diesen Dienst übermittelt. Informationen über den konkret eingesetzten Zahlungsdienst werden im jeweiligen Bezahlvorgang bereitgestellt.
Bei der Nutzung von ONLINE|Meldewesen können aus technischen Gründen Daten verarbeitet werden, die Ihr Browser bzw. Ihr Endgerät an die Server übermittelt.
Hierzu können insbesondere gehören:
Diese Daten werden verarbeitet, soweit dies erforderlich ist, um den Onlinedienst technisch bereitzustellen, die Sicherheit und Stabilität der Systeme zu gewährleisten und technische Fehler oder missbräuchliche Zugriffe erkennen und nachvollziehen zu können.
Technische Protokolldaten werden nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen technischen Zweck und die Gewährleistung der Informationssicherheit erforderlich ist. Anschließend werden sie entsprechend den geltenden Lösch- und Protokollierungskonzepten gelöscht.
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung des jeweiligen Verwaltungsvorgangs erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Für Daten des Melderegisters gelten insbesondere die Aufbewahrungs- und Löschvorschriften des Bundesmeldegesetzes, insbesondere die §§ 13 bis 15 BMG.
Daten, die ausschließlich im Rahmen der elektronischen Antragstellung oder der technischen Übertragung entstehen, werden nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens entsprechend den für das Verfahren festgelegten Aufbewahrungs- und Löschfristen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen gesetzlichen Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.
Die Speicherung im Melderegister richtet sich unabhängig von der Nutzung des Onlinedienstes nach den gesetzlichen Vorschriften des Bundesmeldegesetzes.
Für die Durchführung der von Ihnen ausgewählten Verwaltungsleistung ist die Bereitstellung der jeweils als erforderlich gekennzeichneten personenbezogenen Daten notwendig.
Die Verpflichtung zur Angabe bestimmter Daten kann sich insbesondere aus dem Bundesmeldegesetz oder anderen gesetzlichen Vorschriften ergeben.
Ohne die erforderlichen Angaben kann die jeweilige Verwaltungsleistung gegebenenfalls nicht oder nicht vollständig elektronisch durchgeführt werden.
Freiwillige Angaben werden entsprechend gekennzeichnet.
Eine ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhende Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet im Rahmen von ONLINE|Meldewesen grundsätzlich nicht statt.
Ein Profiling zu Werbe-, Marketing- oder vergleichbaren Zwecken erfolgt nicht.
Die Stadt Schlüchtern und die von ihr eingesetzten technischen Dienstleister treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
Die Maßnahmen dienen insbesondere dazu, personenbezogene Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Zerstörung, Verlust, Veränderung, unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugriff zu schützen.
Die Übertragung von Daten zwischen Ihrem Endgerät und dem Onlinedienst erfolgt verschlüsselt.
Soweit die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie gegenüber der Stadt Schlüchtern insbesondere folgende Rechte:
Bei Daten, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften im Melderegister gespeichert oder verarbeitet werden müssen, können diese Rechte aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eingeschränkt sein.
Insbesondere richtet sich die Berichtigung, Aufbewahrung und Löschung von Meldedaten zusätzlich nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes.
Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich an die Stadt Schlüchtern oder deren Datenschutzbeauftragten wenden.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, haben Sie gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
Für die Stadt Schlüchtern zuständig ist:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Wilhelmstraße 7
65185 Wiesbaden
Postanschrift:
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: +49 611 1408-0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Diese Datenschutzhinweise gelten speziell für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit ONLINE|Meldewesen.
Ergänzend gelten die allgemeinen Datenschutzhinweise der Stadt Schlüchtern, soweit dort Verarbeitungsvorgänge beschrieben werden, die auch bei der Nutzung dieses Angebots relevant sind.
Stand: August 2026