Hier finden Sie alle Informationen zur Abfallbeseitung.
Abfallsatzung der Stadt Schlüchtern (ABFS)
Ahlersbach [A] und Herolz [H] (mit Schlehenring, Weißdornweg und Holunderweg, ohne Neubaugebiet Huhnfeld)
Breitenbach [B], Kressenbach [K], Hohenzell [H], Klosterhöfe[KH] und Wallroth [W]
Containerleerungen Stadtgebiet
Elm
Hutten [H], Vollmerz [V], Gundhelm [G]
Innenstadt und Niederzell [N]
Hinweise zur korrekten Entsorgung von Abfällen und Müll
Nützliche Tips und Informationen über die Entsorgung verschiedener Abfälle finden Sie auf der Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Main-Kinzig-Kreises.
Werfen Sie in die Altglascontainer nur nach Farben sortiertes Hohlglas wie Flaschen, Trink- und Konservengläser. Die Verschlüsse sollten Sie vorher abschrauben. Sie gehören in den Gelben Sack/Tonne.
Achtung! Einige Glasarten stören die Wiederverwertung. Werfen Sie deshalb Glasbausteine, Bleikristall, Spiegelglas, optische Gläser, feuerfestes Glasgeschirr, Fensterglas und Porzellan nicht in den Depotcontainer. Diese Materialien gehören zum Restmüll.
Glühbirnen
Werfen Sie Glühbirnen nicht in den Altglascontainer, sondern in die Restmülltonne.
Leuchtstoffröhren
Leuchtstoffröhren brauchen bei gleicher Helligkeit weniger Energie als Glühbirnen. Sie enthalten jedoch kleine Mengen hochgiftiges Quecksilber. Werfen Sie Leuchtstoffröhren weder in Ihre Hausmülltonne noch in den Altglascontainer. Leuchtstoffröhren können kostenfrei bei der Annahmestelle für Elektrogeräte abgegeben werden oder im Fachhandel.
Herr Thomas Müller
Schlüchtern-Innenstadt
Ahlersbach
Breitenbach
Elm
Gundhelm
Herolz
Hohenzell
Hutten
Klosterhöfe
Kressenbach
Niederzell
Vollmerz
Wallroth
Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohnerinnen und Einwohner gemäß § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) über die Möglichkeit der Einrichtung von Übermittlungs- und Auskunftssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten.
Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, der gesetzlich zulässigen Weitergabe der zu ihrer Person gespeicherten Daten in bestimmten Fällen zu widersprechen.
Mit der Eintragung einer Übermittlungs- oder Auskunftssperre wird die Erteilung von Melderegisterauskünften und Datenübermittlungen eingeschränkt oder von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht.
In folgenden Fällen ist die Einrichtung einer Übermittlungssperre ohne Angabe von Gründen möglich:
Der Widerspruch gegen die Weitergabe der gespeicherten Daten ist schriftlich zu stellen. Die Übermittlungssperre hat so lange im Melderegister Bestand, bis sie widerrufen wird.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Auskunftssperre zu beantragen, wenn aus der Erteilung einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann (§ 51 Abs. 1 BMG).
Ein solcher Antrag ist schriftlich zu stellen, muss begründet sein und seitens der Meldebehörde genehmigt werden. Die Eintragung der Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden. Die Auskunftssperre gilt für den Schutzzweck, der für die Eintragung ausschlaggebend war.
Die Beantragung einer solchen Sperre ist in der Regel nur bei Bezug einer neuen Wohnung sinnvoll. Das Anmelden einer neuen Wohnung ist somit eine wichtige Voraussetzung für den Antrag. Der Antrag auf Auskunftssperre muss besonders begründet sein, eventuell können Nachweise gefordert werden. In jedem Einzelfall prüft die Meldebehörde, ob die vorgebrachten Gründe ausreichen. Vor Eintragung des Sperrvermerks muss der Antrag seitens der Meldebehörde genehmigt werden.
Mit der Eintragung der Auskunftssperre dürfen Melderegisterauskünfte nicht mehr erteilt werden. Die Auskunftssperre gilt nicht gegenüber Behörden und kann auch gegenüber Privatpersonen aufgehoben werden, wenn beispielsweise ein Gläubiger die Anschrift eines Schuldners benötigt, um seine Forderungen zu realisieren.
Zuständig für die Eintragung der Auskunfts- und Übermittlungssperren ist das Einwohnermeldeamt der Stadt Schlüchtern. Dort sind während der Sprechzeiten auch entsprechende Antragsformulare zur Einrichtung von Auskunfts- und Übermittlungssperren erhältlich. Die Antragstellung kann auch formlos schriftlich vorgenommen werden.
Die Eintragung von Übermittlungs- bzw. Auskunftssperren ist gebührenfrei.
Montag - Freitag | 08:30 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 Uhr |
Herr Ingo Blum
Herr Alexander Goeres
Frau Rebecca Seibert
Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Der nächste Sommer kommt ganz gewiss. Bienen, Wespen, Hornissen und Hummeln sind erwiesenermaßen weitaus weniger gefährlich als allgemein angenommen: Wer diese Insekten in Ruhe lässt, muss sich vor ihnen nicht fürchten, denn sie sind harmlos. Zugegeben, es bedarf schon ein bisschen Mut, wenn sich eine oder sogar ein paar Wespen auf den Kuchen stürzen und zwischendurch noch ein paar Runden um den Kopf drehen. Immer entspannt bleiben, empfehlen die Fachleute. So kommt es, dass immer weniger Menschen Angst vor Wespen und Hornissen haben. Zugegeben, Wespen können bei Grillfesten und beim Kaffeetrinken ganz schön lästig sein. Doch die Arme heftig bewegen, um die Wespen zu verscheuchen, macht keinen Sinn. Gerade dann wird man wird eher gestochen, als dass sich die Insekten vertreiben lassen. Als besonders gefährlich wird immer die Hornisse eingeschätzt - das ist vollkommen falsch. Tatsächlich sieht es so aus, dass ein Bienenstich von einer ganz normalen Imkerbiene bis zu 17mal giftiger ist wie der der Hornisse.
Allergiker müssen vorsichtig sein
Gesundheitlich problematisch kann es bei einem Stich für Allergiker werden. Allergiker müssen sich also vorsehen, nicht von einer Biene oder von einer Wespe gestochen zu werden.
Für die gesunde Menschen ist ein Stich lästig und unangenehm. Er brennt auch und schwillt an, aber das ist in diesem Sinne keine gesundheitliche Gefährdung. Das Gift hinterlässt keine bleibenden Schäden.
Wespenbesuch an der Kaffeetafel
Bei der deutschen und gemeinen Wespe kennen wir im Frühsommer die Möglichkeit bei Grillfeten auf zu tauchen. Wenn ihre Brut geschlüpft ist und keine Tiere mehr aufgezogen werden müssen, dann spricht man davon, dass sie den sogenannten süßen Hunger entwickelt haben. Dann werden sie auch auffällig an Kaffeetafeln. Dann sind sie lästig. Dann sollte man aufpassen, dass man sie nicht verschluckt. Denn ein Stich in den Rachenraum ist sehr viel unangenehmer als ein Stich in die Hand oder ins Bein. Das sollte man möglichst vermeiden.
Wespen, Bienen, Hornissen und Hummeln haben in der Natur eine überaus wichtige Funktion. Sie bestäuben Pflanzen, ohne sie gäbe es kein Obst und sie fressen schädliche Insekten wie Mücken zum Beispiel.
Herr Michael Sperzel ist von der Unteren Naturschutzbehörde in Gelnhausen durch seine Kenntnisse gebeten worden als Wespen-, Hornissen-, Hummeln- und Bienenbeauftragter Nester Umzusiedeln.
Ansprechpartner
Michael Sperzel
Ahornweg 10
36381 Schlüchtern
+49 6661 / 3628
+49 6661 / 916659
Bei der Stadt Schlüchtern (Rathaus) können zusätzliche Biosäcke käuflich erworben werden.
Biotonne nicht in die pralle Sonne, sondern möglichst in den Schatten stellen. Nasse Küchenabfälle in Zeitungspapier, Küchenpapier oder Papiertüten einpacken und locker in die Tonne füllen. Auch Eierkartons können als Strukturmaterial zusammen mit nassen Küchenabfällen in die Biotonne gegeben werden. Die Flüssigkeit wird aufgesaugt und die Belüftung verbessert. Außerdem wird die Tonne nicht so stark verschmutzt. Zugabe von Dünge- oder auch Algenkalk kann helfen. Gebrannter Kalk sollte nur hin und wieder verwendet werden, da sonst die für die Kompostierung notwendigen Mikroorganismen abgetötet werden. Auf keinen Fall Chlorkalk in die Biotonne geben! Bestreuen der Küchenabfälle mit wenig Häckselmaterial oder auch Erde fördert die Durchlüftung und wirkt als Geruchsfilter. Biotonne regelmäßig reinigen (mindestens ¼ jährlich). Aus Wasserspargründen möglichst Regenwasser verwenden.
Biotonne nicht in die pralle Sonne, sondern möglichst in den Schatten stellen. Biotonne verschlossen lassen. Nasse Küchenabfälle und Essenreste gut in Zeitungspapier oder Papiertüteneinpacken. Zugabe von Dünge- oder Algenkalk, wenn Maden schon vorhanden sind.Keinen Chlorkalk verwenden! Regenwasser verwenden.
Zusammengeknülltes Zeitungspapier oder Äste als erstes unten in die Tonne geben. Nasse Küchenabfälle gut in Zeitungspapier oder Papiertüten einpacken und locker in die Tonne geben.
Frau Andrea Drescher
Herr Roland Rosenberger
Nachdem die Hessische Landesregierung das Losholzgesetz aus dem Jahr 1952 im vergangenen Jahr aufgehoben hat, ist der Verkauf von Losholz aus dem Staatswald an unsere Bürger leider nicht mehr möglich.
Brennholz wird nun direkt über den jeweiligen Revierleiter verkauft.
Stefan Martens
Schmidtmühle 5
36396 Steinau-Uerzell
06667/918522
0160/5340724
Stefan.Martens@forst.hessen.de
Heinrich Lutz
Helfendorfweg 1
36381 Schlüchtern
06661/609380
0160/5340260
Heinrich.Lutz@forst.hessen.de
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich selbstverständlich auch an die Stadtverwaltung wenden.
Frau Simona Fuß
Ausschließlich:
die Verpackungen aus Kunststoff, Metall (Aluminium, Weißblech) und Verbundstoffen (die aus mehreren Materialien, wie Pappe, Kunststoff oder Aluminium, bestehen).
Weißblech:
Konserven- und Getränkedosen, Verschlüsse
Aluminium:
Dosen, Deckel, Schalen, Folien
Kunststoff:
Becher für Margarine, Joghurt, Milchprodukte, Folien, Beutel, Tragetaschen, Plastikflaschen für Spül-, Wasch- und Körperpflegemittel, Schaumstoffe, wie Fleisch-, Gemüse- und Obst-schälchen, Styropor, Blisterverpackungen (Formplastik mit Pappe)
Verbundstoffe:
Getränkekartons, Vakuumverpackungen
Alle Verpackungen sollten vollständig entleert und grob gereinigt sein. Das Stapeln von verschiedenen Materialien (Joghurtbecher in Konservendosen) erschwert die Sortierung und sollte vermieden werden. Verpackungen bestehen oft aus mehreren Materialien (Pappschachtel mit grünem Punkt und unbedruckte Folie), die getrennt entsorgt werden müssen.
Achtung: Ein Problem stellt der hohe Anteil von Nichtverpackungen und Restmüll in den Gelben Säcken und Tonnen dar. Denn nicht alle Plastikabfälle, sondern ausschließlich Leichtverpackungen werden darin gesammelt! Die kostenfreie Abholung und Verwertung der Verpackungen lässt sich nur finanzieren, wenn gewissenhaft getrennt wird und Abfälle, die keine Verpackungen sind (beispielsweise defektes Spielzeug, Videokassetten, Plastikschüsseln etc.) in die Hausmülltonne geworfen werden. Auch Verpackungen mit Restinhalten gehören in die Hausmülltonne und nur „löffelreines“ Verpackungsmaterial darf in den Gelben Sack.
Frau Andrea Drescher
Herr Roland Rosenberger
Kostenfreie Rücknahme durch den Handel unabhängig vom Neukauf oder Kostenfreie Abholung nach Anmeldung für private Haushalte.
Ameldung und Beratung:
AQA GmbH
Service-Tel.-Nr.: +49 60 51 / 9710-33 333
Montag bis Donnerstag | 08:00-16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 13:30 Uhr |
Haushaltsgroßgeräte: Herde, Kühlgeräte, Trockner, Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Dunstabzugshauben, Mikrowellengeräte, Heizgeräte, Fernseher, Kopierer, sowie Geräte der Unterhaltungselektronik, Computer, Drucker.
Bitte stellen Sie die Geräte frühestens am Vorabend des vereinbarten Termins auf den Bürgersteig oder an die Grundstücksgrenze.
Kostenfreie Annahmestelle für Anlieferung von Elektrogeräten in Schlüchtern im Gewerbegebiet, Gartenstraße 37
Montag bis Freitag | 08:00-16:00 Uhr |
Hier finden Sie in Schlüchtern ansässige gewerbliche Energieberater.
Büro für Umweltanalytik • Baubiologie • Einergieberatung
Staatl. gepr.Techniker & Baubiologe IBN
Ahlersbacherstraße 23
36381 Schlüchtern-Herolz
+49 160 / 94646575
info@baubiologie-energieberatung.de
www.baubiologie-energieberatung.de
Es werden höchstens 4m³ Gartensperrmüll pro Grundstück am Sammeltag abgefahren.
Die Zweige und Äste MÜSSEN mit einer KORDEL GEBÜNDELT werden und dürfen nicht länger als 1,5 m sein und nicht mehr als 15 cm Durchmesser haben.
Herr Thomas Müller
Wieviel ein Haus oder eine Wohnung wirklich wert ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Eine umfassende und sorgfältige Wertermittlung schafft Klarheit. Diese Leistung bieten Ihnen die Gutachterausschüsse für Grundstückswertermittlung und sonstige Wertermittlungen an.
Die Gutachterausschüsse sind selbständige und unabhängige Kollegialgremien und neutrale und weisungsunabhängige Einrichtungen des Landes.
Ihre Organe sind das vorsitzende Mitglied, der Ausschuss als Kollegialorgan und die Geschäftsstelle.
Die Zuständigkeitsbereiche der Gutachterausschüsse sind von der Landesregierung per Rechtsverordnung festgelegt und entsprechen den Landkreisen, den kreisfreien Städten und einer Reihe von kreisangehörigen Städten.
Die Mitglieder eines Gutachterausschusses sind ehrenamtlich tätig. Sie sind zur Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen fachlich qualifiziert und besonders erfahren. Die Gutachterinnen und Gutachter gehören verschiedenen Berufsgruppen an (Fachleute aus den Bereichen Vermessungswesen, Architektur, Bauingenieur- und Bankwesen, Landwirtschaft, Immobilienmarkt).
Text: Homepage der HVBG (Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)
Gutachterausschuss des Main-Kinzig-Kreises - Geschäftsstelle
Amt für Bodenmanagement Büdingen
Am Freiheitsplatz 2
63450 Hanau
+49 6042 / 9612-444
+49 6042 / 9612-498
Trauungen finden bis auf Weiteres im Schlösschen statt, die Anzahl ist inkl. Standesbeamten auf max. 10 Personen begrenzt, um die vorgeschriebenen Abstände von 1,5 m einzuhalten.
Das Standesamt Schlüchtern hat ein Konzept für Trauungen in Vollmondnächten im romantischen Ambiente des Lauter'schen Schlösschens entwickelt.
Die Schlüchterner Vollmondhochzeit findet jeweils an den dem Mondkalender entnommenen Daten abends um 22.00 Uhr statt. Auf das Brautpaar wartet eine besonders abgestimmte Trauzeremonie; danach wird den frischgebackenen Eheleuten im liebevoll dekorierten Trauzimmer ein Präsentkörbchen überreicht und eine märchenhafte Geschichte erwartet die geneigten Zuhörer.
Das Standesamt Schlüchtern informiert Sie gerne näher.
Frau Leonie Blum
Frau Katja Grammel
Frau Janina Hassinger
Aktuelle Informationen zu Corona: Trauungen finden bis auf Weiteres im Schlösschen statt, die Anzahl ist inkl. Standesbeamten auf max. 10 Personen begrenzt, um die vorgeschriebenen Abstände von 1,5 m einzuhalten.
Das Standesamt Schlüchtern verfügt über zwei Trauzimmer.
Sie können den Bund für´s Leben im Trauzimmer im Rathaus schließen, oder im Lauter´schen Schlösschen (Bergwinkelmuseum) in einem schönen Gewölbe-Zimmer.
Unsere Standesbeamtinnen beraten Sie gerne.
Frau Leonie Blum
Frau Katja Grammel
Frau Janina Hassinger
In letzter Zeit werden verstärkt Genehmigungen für das Aufsteigenlassen von sogenannten "Himmelslaternen", auch unter den Begriffen "Flammea", "Sky-Laternen", "Kong-Ming-Lampions oder -laternen", "Wunschballone oder -laternen" oder "Feelgood-Alive-Laternen" bekannt, beim hiesigen Ordnungsamt angefragt.
Die Himmelslaternen sind mit einem Brennkörper versehen, der, wenn er angezündet wird, die Himmelslaterne je nach Thermik und Größe zwischen 200 und 500 m hoch steigen lässt. Die Brenndauer beträgt zwischen drei und sieben Minuten. Dabei kann auf den Flug der Himmelslaterne kein Einfluss ausgeübt werden und sie fliegt vollständig ohne Kontrolle. Auch ihre Landung erfolgt ohne jegliche Kontrolle – teilweise sogar noch brennend.
Himmelslaternen dürfen nicht in der Nähe von leicht entzündlichen Stoffen und explosionsgefährdeten Bereichen, wie z. B. von Stoppelfeldern, Bäumen und Wäldern, Tankstellen und Tankläger, Läger von Gasflaschen oder in der unmittelbaren Nähe von Menschen-ansammlungen, Häusern und Hochspannungsmasten gestartet werden. Auch in Flugrichtung muss diese Brandgefahr ausgeschlossen werden können, obwohl die Himmelslaternen nur bei Windstille gestartet werden dürften. Da üblicherweise in einem Gebiet, das innerhalb einer Flugzeit von bis zu sieben Minuten überflogen wird, die Brandgefahr mit normalen Menschen-verstand nicht gänzlich auszuschließen ist, erfüllt das Anzünden und insbesondere das unkontrollierte Steigenlassen den Tatbestand der Herbeiführung einer Brandgefahr nach § 310 a Strafgesetzbuch (StGB). Kommt es zu einer Entzündung, kann zusätzlich der Tatbestand der fahrlässigen Brandstiftung nach § 309 StGB erfüllt sein, der mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann.
Ihr Betrieb stellt daher eine nicht unerhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, wenn die Brandgefahr nicht sicher ausgeschlossen werden kann. Deshalb wird die Ordnungsbehörden eine Genehmigung verweigern.
Mit dem Vordruck geben Sie der Stadtkasse Schlüchtern, die Erlaubnis, fällige Beträge von Ihrem Konto abzubuchen. Vor allem bei wiederkehrenden Zahlungen wie Grundbesitzabgaben, Hunde-, Gewerbe- und Vergnügungssteuer, Kindergartenbeiträge und -verpflegungskosten erspart Ihnen die Erteilung einer Einzugsermächtigung die regelmäßige Überwachung Ihrer Zahlungen. Außerdem werden alle Änderungen in der Höhe der Teilbeträge automatisch berücksichtigt.
Sie können den Vordruck zur Lastschrifteinzugsermächtigung herunterladen und ausdrucken. Den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck senden Sie bitte an die angegebene Adresse zurück.
Rathaus - Zimmer 4
Krämerstr. 2
36381Schlüchtern
Dienstag | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
SEPA-Lastschriftmandat
Frau Liane Hart
Frau Katharina Döppenschmidt
Frau Sarah Hummel
Frau Seray Sen
Frau Andrea Drescher
Herr Roland Rosenberger
Aufgrund eigener Feststellungen sowie zunehmender Beschwerden aus dem Kreis der betroffenen Behinderten besteht Veranlassung, auf die Einhaltung der Bestimmungen nach der Straßenverkehrsordnung hinsichtlich des Parkens auf besonders ausgewiesenen Behindertenparkplätzen hinzuweisen.
Das Parken auf den vorgenannten Plätzen ist nur gestattet, wenn der betroffene Behinderte eine besondere Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde hat und im Fahrzeug der Ausweis „mit Rollstuhlsymbol“ gut sichtbar ausgelegt wird. Alle andere Personen bzw. Fahrzeughalter, die eine derartige Genehmigung nicht besitzen, dürfen diese Plätze nicht benutzen, auch wenn sie behindert sind. Es ist daher unzulässig, wie häufig festzustellen ist, dass dieser Personenkreis den vom Amt für Versorgung und Soziales –Versorgungsamt – ausgestellten Behinderten-ausweis im Original oder in Kopie im Fahrzeug auslegt. Wegen der verstärkten Kritik des berechtigten Personenkreises werde ich künftig die Einhaltung dieser Bestimmungen streng überwachen und Verstöße mit Verwarnungsgeld (35,00 €) ahnden.
Frau Michaela Ochs
Herr Alexander Göhler
Herr Harald Hönig
Herr Florian Leipold
Herr Maik Weidlein
Nach § 12 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung ist das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht innerhalb geschlossener Ortschaften in folgenden Bereichen unzulässig:
Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.
Für den Bereich der Stadt Schlüchtern finden somit diese Bestimmungen für folgende Straßen Anwendung:
Zu 1.:
Innenstadt Schlüchtern
Elmer Landstraße, Steinkaute, Holunderweg, Weißdornweg, Schlehenring, Weinbergstraße, Seidelbastring, Bergstraße, Bergwinkelweg, Georg-Flemmig-Straße, Schützenweg, Am Hopfenacker, Bornwiesenweg von Ecke Kinzigstraße bis Ecke Alte Ahlersbacher Straße, Kinzigstraße, Brunnenweg, Tulpenweg, Rosenweg, Helfendorfweg, Wiesenweg, Quellenweg, Birkenweg, Am Hang, Feierabendgrund, Untere Heeg, Am Galgenberg, Zur Lieserhöhe, Hainwiesenweg, Höbäckerweg, Salmünsterer Weg, Steinauer Weg, Niederzeller Weg, Aueweg, Bad Sodener Weg, Spenglersruh, Am Eichholz, Uferweg, Forsthausweg, Lange Grasbeete, Bachstraße, Struthrain, Lotichiusstraße von Alte Bahnhofstraße bis Bahnhofstraße, Fortsetzung Acisweg, Am Wäldchen, Am Schwimmbad, Schlagweg, In den Sauren WiesenAhlersbachHauswieseBreitenbachRennwiesenweg, Austraße, Ziegenbergweg, Schlittenweg
Elm
Am Birkes, Am Mühlacker, Eisenbahnstraße, Fichtenstraße, Huttener Straße, Kiefernstraße, Tannenstraße, Lärchenstraße, Weigels, Siedlungsgebiet vom Dorfgemeinschaftshaus Richtung Eisenbahnstraße, Goldkaute, Mäuernstraße
Gundhelm
Buchenweg, Lindenweg
Herolz
Am Hopfenacker, Huhnweg, Jacobsgärten, Rebenweg, Seilerweg, Unterm Giebel, Weinbergstraße
Hohenzell
Am Reitacker, Am Rustel, Am Schloßborn, Erlenweg, Frankfurter Straße,In der Hohle, Zur Kötzenmühle
Hutten
Am Hollerberg, Am Klößchen, Am Linsengarten, Badeweg im Bereich Wochenendgebiet „Am Heiligenborn“, Bornweg, Jägerweg, Nußweg, Schöne Aussicht, Steinweg, Zur Neuen SiedlungKressenbach Bornkresseweg, Im Gern
Niederzell
gesamtes Neubaugebiet Kohlhoppenfeld und südlich der Ortslage Niederzell, beginnend ab Hochspannungsleitung
Vollmerz
Sonneneck, Sonnenweg, Ringstraße
Wallroth
Am Köllerfeld, Am Weisberg, Kohlstückeweg, Schlagwiesenstraße
Zu 2.:
Wochenendgebiet „Am Heiligenborn“ im Stadtteil Hutten
Zu 3. + 4.:
entfällt.
Frau Michaela Ochs
Herr Alexander Göhler
Herr Harald Hönig
Herr Florian Leipold
Herr Maik Weidlein
Das kulturelle Leben wird geprägt durch eine reichhaltige und vielfältige Veranstaltungskultur. Konzerte, Ausstellungen, Lesungen, Aufführungen und vieles mehr sind ein unverzichtbarer Teil des öffentlichen Lebens.
Da der öffentliche Raum, in dem für die Veranstaltungen geworben werden kann, nicht unendlich ist, müssen bei der Plakatierung gewisse Spielregeln eingehalten werden. Die Strukturen und Regelungen verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und dem gesamtstädtischen Interesse dienen, das Stadt- und Straßenbild zu erhalten und zu verbessern.
Es wird daraufhingewiesen, dass das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum genehmigungspflichtig ist.
Wir möchten Sie somit bitten, wenn Sie im Stadtgebiet Schlüchtern plakatieren möchten, Ihren Antrag zwecks Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum an das Ordnungsamt zu richten.
Frau Tanja Mittag
Herr Fabian Zarnack
Bei der Stadt Schlüchtern (Rathaus) können zusätzliche Restmüllsäcke und Windelsäcke käuflich erworben werden.
Frau Andrea Drescher
Herr Roland Rosenberger
Im Notfall (Wochenenden und Feiertage) rufen Sie bitte das Hessische Forstamt Schlüchtern an.
+49 6661 / 9645-34
Über die automatische Rufumleitung werden Sie mit dem diensthabenden Revierleiter verbunden.
Sperrmüll wird 2x jährlich kostenlos abgeholt; es müssen Mülltonnen angemeldet sein.Die Termine sind in dem Abfallkalender vermerkt.
Es werden höchstens 2 cbm Sperrmüll je Abfuhrtermin und Haushalt entsorgt. Einzelne Gegenstände dürfen nicht mehr als 50 kg wiegen und nicht länger als 2 m sein. Die Höhe darf 1 m, die Tiefe 0,75 m nicht überschreiten.
Es werden keine gefüllten Säcke oder Kartons, Türen, Fenster (egal ob aus Holz oder Kunststoff) sowie Hölzer aus dem Außenbereich mitgenommen.
Der Müll muss an diesem Abholtag bereits morgens um 6:00 Uhr gut sichtbar am Bürgersteig bereitstehen.
Frau Andrea Drescher
Herr Roland Rosenberger
Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken anfallen, können gem.§ 2 Abs. 2 der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 17.03.1975 (GVBL I, S. 48) außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden, soweit sie dem Boden aus landbautechnischen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können.
An das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen werden verschiedene Anforderungen gestellt. So dürfen die Abfälle nur unter ständiger Aufsicht von einer zuverlässigen Person bei trockenem Wetter von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 12.00 Uhr verbrannt werden. Die Abfälle müssen so trocken sein, daß sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Zum Entfachen des Feuers dürfen keine zusätzlichen Stoffe verwendet werden, die eine Personengefährdung herbeiführen können oder zu starker Rauch-/Geruchsbelästigung führen. Ferner sind beim Verbrennen folgende Mindesabstände einzuhalten:
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen sind dem Ordnungsamt mindestens zwei Werktage vor Beginn anzuzeigen.
Frau Tanja Mittag
Herr Fabian Zarnack
Reh, Wildschwein und Rotwild:
Herr Ape
+49 6661 / 9645-14
Bei Hinweisen auf hygienische Missstände in einer Wohnung, durch Anhäufung verdorbener Lebensmittel, Essensresten oder Exkrementen ist die Wohnung aufgrund der Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes zu überprüfen. Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Durch verdorbene organische Abfälle können sich Schädlinge entwickeln, die Krankheitserreger auf Menschen übertragen können. Kakerlaken, bzw. Schaben sind Gesundheitsschädlinge können Krankheiten wie Tuberkulose, Kinderlähmung oder auch Salmonellen übertragen. Beliebte Aufenthaltsorte dieser Tiere sind Geräteverkleidungen in der Küche oder die Bereiche hinter Backöfen, Kochherden oder Kühlschränken. Sie verstecken sich tagsüber und werden nachts aktiv. Sobald in einer Wohnung Kakerlaken festgestellt werden ist ein sachkundiger Schädlingsbekämpfer mit deren Bekämpfung zu beauftragen.
Frau Tanja Mittag
Herr Fabian Zarnack