Baugebiet "Brückengrund" Stadtteil Wallroth
Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Brückengrund“ in der Gemarkung Wallroth im Rahmen der Bauleitplanung der Stadt Schlüchtern
Der Bebauungsplan „Brückengrund“ im Stadtteil Wallroth ist von der Stadtverordnetenversammlung am 24.08.2020 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen worden. Der Bebauungsplan kann mit der Begründung in der Stadtverwaltung Schlüchtern, Rathaus, Stadtbauamt Zimmer 305, Krämerstraße 2, 36381 Schlüchtern während der folgenden Dienststunden eingesehen werden:
montags bis mittwochs | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
donnerstags | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis18:00 Uhr sowie |
freitags | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass
Es wird darauf hingewiesen, dass
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Schlüchtern unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Hingewiesen wird:
a) | auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB, betreffend die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen im Falle von Vermögensnachteilen nach den §§ 39 - 42 BauGB, sowie |
b) | auf § 44 Abs. 4 BauGB, betreffend das mögliche Erlöschen von Ansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Dreijahresfrist gestellt wird. |
Schlüchtern, den 14.12.2020
Magistrat der Stadt Schlüchtern
gez. Möller, Bürgermeister
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Bebauungsplan Brückengrund Rechtskräftiger Bebauungsplan Brückengrund