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Informationen für Bürger zu Google-Street-View

Auch in Hessen wurden sie schon gesichtet: Schwarze Autos mit Google-Aufkleber und einem ca. 1,50 m hohen Mast auf dem Dach, an dem 4 Kameras befestigt sind, fotografierten bereits im Jahr 2009 Straßenzüge und Häuserfronten in Frankfurt am Main und einigen anderen größeren hessischen Städten. Die Aufnahmen sollen – wie bereits in anderen europäischen Ländern geschehen – als Zusatzfunktion des Landkarten- und Luftbilddienstes „Google Maps" frei im Internet zur Verfügung gestellt werden und Surfern eine virtuelle Ansicht aller Gebäudefassaden und somit eine "Online-Stadtrundfahrt" ermöglichen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat dieses Vorhaben von Google zusammen mit den anderen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden schon im Jahr 2008 geprüft. Um die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte betroffener Hausbesitzer und -bewohner sowie zufällig aufgenommener Passanten und Fahrzeugbesitzer zu wahren, wurde von Google gefordert, die Gesichter von Passanten und fotografierte Kfz-Kennzeichen vor der Veröffentli-chung im WWW unkenntlich zu machen und Betroffenen ein Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen ihres Hauses bzw. ihres Grundstückes einzuräumen.
Google hat die Einhaltung dieser Vorgaben unter Einsatz modernster Verpixelungstechniken zugesagt. Der Veröffentlichung der Fotos von Personen oder Autos, die trotz der vorherigen Verpixelung des Gesichts bzw. des Nummernschilds immer noch erkennbar sind, kann zusätzlich widersprochen werden.

Google fertigt die Aufnahmen immer nur bei guten Witterungsbedingungen an. Bei Regen und Schnee bleiben die Google-Autos in der Garage. Sobald in den südhessischen Kommunen und Landkreisen der Schnee geschmolzen ist und erste Sonnenstrahlen geeignete Fotoaufnahmen möglich machen, ist also damit zu rechnen, dass Google seine Fahrten in Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach und Hanau und ebenfalls in den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Hochtaunus, Lahn-Dill, Main-Kinzig, Odenwald und Wetterau in Kürze wieder aufnimmt. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat Google in diesem Zusammenhang aufgefordert, die Bevölkerung zeitnäher und detaillierter als bislang darüber zu informieren, wann genau in welchen Orten mit dem Auftauchen der Google-Autos zu rechnen ist.

Das Regierungspräsidium Darmstadt weist darauf hin, dass Google für alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Veröffentlichung zugesagt hat. Die Widersprüche können bereits jetzt per E-Mail (streetview-deutschland@google.com) oder per Brief (Google Germany GmbH, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg) an das Unternehmen gerichtet werden.

Ein Mustertext für Widersprüche kann von der Homepage der Datenschutzaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt www.datenschutzaufsicht.hessen.de oder über die Homepage der Behörde www.rp-darmstadthessen.de heruntergeladen werden. Für Interessierte stellt die Datenschutzaufsichtsbehörde dort auch weitere Informationen zum Datenschutz bei Google Street-View zur Verfügung.

Informationen und Hinweise zum Einlegen von Widersprüchen (Quelle: RP Darmstadt)

  1. Das Regierungspräsidium Darmstadt und die Datenschutzaufsichtsbehörden der anderen Bundesländer beobachten die Street-View-Aktivitäten des amerikanischen Internetriesen Google seit geraumer Zeit mit großer Aufmerksamkeit. Sie setzen sich unter der Federführung des für die Google Deutschland GmbH zuständigen Hamburgischen Datenschutzbeauftragten dafür ein, dass auch dieser international aufgestellte Konzern die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte deutscher Bürgerinnen und Bürger wahrt.

     
  2. Jede/r hat das Recht und die Möglichkeit, der Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und insbesondere von selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden bzw. von Grundstückseigentum zu widersprechen.

     
  3. In dem Widerspruch sollten möglichst konkret die Gebäude bzw. Grundstücke mit Adresse benannt werden, die vom Widerspruch erfasst werden. Es ist dabei nicht nötig, den Grund für den Widerspruch darzulegen. Zwar hat Google angekündigt, die Gesichter von Passanten und Kfz.-Kennzeichen fotografierter Autos auch ohne Aufforderung automatisch unkenntlich zu machen. Es ist aber zusätzlich möglich, den Widerspruch auch für Personen und Autos einzulegen, falls diese trotz der Unkenntlichmachung von Gesicht bzw. Nummernschild anhand anderer Merkmale erkennbar sein sollten. Diese Personen und Autos werden dann vollständig entfernt.

     
  4. Widersprüche gegen Veröffentlichungen im WWW sind per E-Mail an streetview-deutschland@google.com zu richten oder postalisch an "Google Germany GmbH, Betr. Street-View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg".
    Das Regierungspräsidium Darmstadt empfiehlt, die Korrespondenz auszudrucken bzw. Kopien zu erstellen und diese aufzubewahren. In der lnternetpräsenz des Regierungspräsidiums Darmstadt kann ein entsprechender Musterwiderspruch heruntergeladen werden (Download im Bereich Sicherheit & Ordnung > Datenschutz > Internet, Telemedien > Google Street-View).

     
  5. Die Wirksamkeit des Widerspruchs ist nicht von besonderen formellen oder inhaltlichen Anforderungen abhängig. Google hat zugesagt, alle per E-Mail oder Brief eingehenden Widersprüche unabhängig von ihrer Form (ausgenommen sind mündliche Widersprüche) zu beachten und umzusetzen.

     
  6. Das Regierungspräsidium Darmstadt sowie die Städte und Gemeinden nehmen keine Widersprüche für die Google Germany GmbH entgegen. Die direkte Wahrnehmung des persönlichen Widerspruchs obliegt jedem/r Einzelnen selbst, da es sich um höchstpersönliche Rechte jeder/s Einzelnen handelt.

Aktuelle Informationen

Google Street-View: Widerspruch ist möglich!

Musterwiderspruch_Google-Street-View1.pdf

Google Street-View
pdf, 30.8K

Weitere Informationen

Regierungspräsidium Darmstadt
Homepage des Hessischen Datenschutzbeauftragten
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Kontakt
Stadtverwaltung Schlüchtern
Krämerstraße 2
36381 Schlüchtern

Tel. 06661/85-0
Fax 06661/85-199

stadtverwaltung
@schluechtern.de
 
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