 |
 |
Google Street-View: Widerspruch ist möglich!
Musterwiderspruch
Wer sein Haus vom kalifornischen Google-Konzern nicht ablichten lassen will, kann sich dagegen wehren. Aktuelles Projekt der amerikanischen Firma ist "Google Street View". Eine Technologie, die Panorama-Ansichten entlang vieler Straßen der Welt aus verschiedenen Positionen abfotografiert und ins Internet stellt. In diesem Jahr wird auch in Deutschland mit den Aufnahmen begonnen. Eine Flotte speziell ausgerüsteter Autos mit je neun Kameras ist dazu unterwegs, um die Aufnahmen in Höhe von ca. 2,5 Metern zu machen.
Die Stadt Schlüchtern möchte auf diesem Weg die Bürgerinnen und Bürger über das Vorhaben von Google informieren. Städte haben nach Aussagen der hessischen Datenschutzaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidenten keine Möglichkeit, im Interesse ihrer Bürger tätig zu werden. Einzig die Bürgerinnen und Bürger selbst können aktiv werden, wenn sie sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen. Auch die kommunalen Spitzenverbände Hessischer Städtetag und Deutscher Städtetag sehen Handlungsmöglichkeiten gegen Google Street View einzig auf der individuellen Ebene. Danach steht Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu, wenn sie ein offensichtlich überwiegendes persönliches Interesse gegenüber der Erhebung und Nutzung der Daten vortragen können.
Als Hilfestellung informiert die Stadt Schlüchtern ihre Bürgerinnen und Bürger über Möglichkeiten zur Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte gegenüber Google Street View. Weitere Informationen gibt es auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt unter www.rp-darmstadt.hessen.de.
Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google formlos unter den folgenden Adressen erhoben werden:
Google Street-View
pdf, 30.8K
Weitere Informationen
 Regierungspräsidium Darmstadt
 Homepage des Hessischen Datenschutzbeauftragten
 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
 |
 |
 |